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JAV

Was macht die JAV?

Die allgemeinen Aufgaben der Jugend und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, umfassen alle sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende in der ABW direkt oder indirekt betreffen (§ 70 Abs. 1 BetrVG).

JAV - Die Aufgaben

Die JAV hat folgende Aufgaben :

  • ein offenes Ohr für die Sorgen, Nöte und Ideen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb zu haben,
  • sich zu kümmern und bei Bedarf helfend und beratend zur Seite zu stehen,
  • sich für Qualität in der Ausbildung einzusetzen und die Zukunft aktiv und positiv mitzugestalten – für sich und für andere.
  • Kontrollieren, ob die Anwendungen geltender Gesetze und Verträge gültig ist
  • Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft beantragen

Ob es um neue Ausbildungsplätze, Übernahme im Betrieb oder die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen geht: Die JAV redet mit!

Um den JAV-Aufgaben gerecht zu werden, muss die JAV intensiven Kontakt zu den Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb halten. Dazu kann sie zum Beispiel gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Fragebogenaktion durchführen. Sie kann die jungen Beschäftigten und Auszubildenden in den Abteilungen aufsuchen oder sie zu Jugend- und Auszubildendenversammlungen einladen. Natürlich dürfen die Jugendlichen und Auszubildenden jederzeit zu den JAV-Mitgliedern kommen um auch ein privates Gespräch aufzunehmen in der Arbeitszeit, egal ob es sich um Probleme in der Ausbildung oder Alltagsprobleme handeln.

JAV - Die Wahl

Wer darf überhaupt wählen?

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten,

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • die ihre Berufsausbildung absolvieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Voraussetzungen:

  • Es muss ein Betriebsrat (BR) existieren und in der Regel müssen mindestens fünf Wahlberechtigte dort beschäftigt sein.
  • Der bestehende Betriebsrat ist verpflichtet einen Wahlvorstand zur Wahl einer JAV zu bestellen.

Wer darf gewählt werden?

  • Es können sich alle Auszubildenden und jungen Beschäftigten unter 25 Jahren aufstellen lassen.
    • (§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 BetrVG)
  • Jedoch kann man sich nicht in die JAV wählen lassen, wenn man bereits im BR ist.
    • (§ 61 Abs. 2. S. 2 BetrVG)
  • Leute, die nicht strafrechtlich verurteilt wurden.
    •  (§ 61 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 3 BetrVG)

Wann wird gewählt?

  • Regulär alle 2 Jahre.
  • Die letzte Bekanntgabe des Wahlergebnisses war im November 2020.
  • Die nächste Wahl wird im Mai 2022 sein.

JAV - Die aktuellen Mitglieder

JAV-Vorsitzende
Lisa Ubben

JAV-2. Vorsitzender
Hassan Kakeh

Weitere Mitglieder
Malte Cordes
Silas Collmann
Hendryk Harms

Erreichen kann man die JAV entweder im persönliche Gespräch oder per Mail unter jav@abw-wittmund.de

JAV - Die Aktivitäten

Um unsere Gemeinschaft zu erhalten und zu stärken veranstalten wir und die Ausbildungswerkstatt einige Aktivitäten zusammen, wie zum Beispiel:

  • Bowlingturnier
  • Lan-Party
  • Sommerfest
  • Fußballturniere 
  • Weihnachtsfeier

Außerdem betreiben wir eine vollautomatische Kaffeemaschine, damit jeder Azubi sich einen Kaffee/Kakao/Ähnliches nehmen kann in seiner Pause.

Jederzeit setzen wir uns dafür ein die Bedingungen hier in der ABW noch mehr zu verbessern mit Hilfe der Fragen und Anregungen der Auszubildenden. Unsere aktuellen individuellen Projekte für euch beinhalten

  • Fortbildungen der JAV-Mitglieder damit wir für euch die besten Voraussetzungen und Kenntnisse haben.
  • die fortlaufende Wartung der Kaffeemaschine.
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