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JAV

Was macht die JAV?

Die allgemeinen Aufgaben der Jugend und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, umfassen alle sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende in der ABW direkt oder indirekt betreffen (§ 70 Abs. 1 BetrVG).

Die JAV hat folgende Aufgaben:

JAV - Die Aufgaben

  • ein offenes Ohr für die Sorgen, Nöte und Ideen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb zu haben.
  • sich zu kümmern und bei Bedarf helfend und beratend zur Seite zu stehen.
  • sich für Qualität in der Ausbildung einzusetzen und die Zukunft aktiv und positiv mitzugestalten – für sich und für andere.
  • Kontrollieren, ob die Anwendungen geltender Gesetze und Verträge gültig sind.
  • Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft beantragen.

Ob es um neue Ausbildungsplätze, Übernahme im Betrieb oder die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen geht: Die JAV redet mit!

Um den JAV-Aufgaben gerecht zu werden, muss die JAV intensiven Kontakt zu den Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb halten. Dazu kann sie zum Beispiel gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Fragebogenaktion durchführen. Sie kann die jungen Beschäftigten und Auszubildenden in den Abteilungen aufsuchen oder sie zu Jugend- und Auszubildendenversammlungen einladen. Natürlich dürfen die Jugendlichen und Auszubildenden jederzeit zu den JAV-Mitgliedern kommen, um auch ein privates Gespräch aufzunehmen in der Arbeitszeit, egal ob es sich um Probleme in der Ausbildung oder Alltagsprobleme handelt.

Wer ist wahlberechtigt?

JAV - Die Wahl

Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden der ABW.

Voraussetzungen

  • In dem Betrieb muss ein Betriebsrat (BR) bestehen.
  • In der Regel müssen dort mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein.
  • Der bestehende Betriebsrat ist verpflichtet, einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu bestellen.

Wer darf gewählt werden?

  • Wählbar sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer bzw. Auszubildende.
  • Wer bereits Mitglied des Betriebsrats (BR) ist, kann nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden.
    • § 61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG
  • Außerdem darf die Person aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
    • § 61 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 BetrVG

Wann wird gewählt?

  • Die JAV wird regelmäßig alle zwei Jahre gewählt.
  • Die letzte Wahl fand bzw. die letzte Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte im Mai 2026.
  • Die nächste reguläre JAV-Wahl findet daher im Mai 2028 statt.

JAV - Die aktuellen Mitglieder

JAV-Vorsitzende
Kea Thöle

JAV-2. Vorsitzende
Jonas Gerdes

Weitere Mitglieder
Michael Henning
Stefan Seehusen
Janis Aumann

Erreichen kann man die JAV entweder im persönlichen Gespräch oder per Mail unter jav@abw-wittmund.de

JAV - Die Aktivitäten

Um unsere Gemeinschaft zu erhalten und zu stärken veranstalten wir und die Ausbildungswerkstatt einige Aktivitäten zusammen, wie zum Beispiel:

  • Bowlingturnier
  • Lan-Party
  • Sommerfest
  • Fußballturniere 
  • Weihnachtsfeier

Außerdem betreiben wir eine vollautomatische Kaffeemaschine, damit jeder Azubi sich einen Kaffee/Kakao/Ähnliches nehmen kann in seiner Pause.

Mithilfe der Fragen und Anregungen der Auszubildenden setzen wir uns jederzeit dafür ein, die Bedingungen in der ABW noch mehr zu verbessern. Unsere aktuellen individuellen Projekte beinhalten:

  • Fortbildungen der JAV-Mitglieder, damit wir gute Voraussetzungen und Kenntnisse besitzen.
  • die fortlaufende Wartung der Kaffeemaschine.
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